WAPPENVERLEIHUNG

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Beschluss vom 25. September 2007 der Niederösterreichischen Juristischen Gesellschaft in Würdigung ihres langjährigen verdienstvollen Wirkens zum Wohle der Rechtspflege und Rechtswissenschaften in Niederösterreich das Recht zur Führung des Landeswappens als Auszeichnung zuerkannt.